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Unterweisungen dokumentieren – Wie lange müssen Nachweise aufbewahrt werden?

Warum die Dokumentation von Unterweisungen wichtig ist

Sicherheitsunterweisungen gehören zu den grundlegenden Pflichten jedes Arbeitgebers. Doch die Durchführung allein reicht nicht aus. Ebenso wichtig ist die nachvollziehbare Dokumentation der Unterweisung.

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, einer behördlichen Kontrolle oder einem Rechtsstreit, muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass die Beschäftigten ordnungsgemäß unterwiesen wurden. Ohne entsprechende Nachweise kann dies erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist?

Eine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise ist nicht ausdrücklich festgelegt.

Allerdings ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften die Verpflichtung, Unterweisungen zu dokumentieren und Nachweise über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren.

Wichtige Grundlagen sind:

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) in besonderen Fällen

Wie lange sollten Unterweisungsnachweise aufbewahrt werden?

In der Praxis empfehlen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Berufsgenossenschaften:

Mindestens 3 Jahre

Dies entspricht der regelmäßigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Dadurch können Arbeitgeber im Streitfall nachweisen, dass die Unterweisung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Besser: 5 Jahre

Viele Unternehmen bewahren Unterweisungsnachweise mindestens fünf Jahre auf.

Vorteile:

  • Nachweis bei späteren Prüfungen
  • Absicherung bei Haftungsfragen
  • Nachvollziehbarkeit von Unterweisungshistorien

Besondere Fälle

Bei Tätigkeiten mit:

  • Gefahrstoffen
  • biologischen Arbeitsstoffen
  • Strahlenbelastungen
  • krebserzeugenden Stoffen

können deutlich längere Dokumentationsfristen gelten. Teilweise sind Nachweise über mehrere Jahrzehnte aufzubewahren.

Hier sollten die jeweiligen Spezialvorschriften geprüft werden.

Welche Angaben gehören in einen Unterweisungsnachweis?

Eine vollständige Dokumentation sollte enthalten:

✅ Thema der Unterweisung

✅ Datum der Unterweisung

✅ Name des Unterweisenden

✅ Teilnehmerliste

✅ Unterschrift der Teilnehmenden oder digitale Bestätigung

✅ Unterweisungsunterlagen bzw. Präsentationen

✅ Ergebnisse von Lernerfolgskontrollen (falls durchgeführt)

Papier oder digital dokumentieren?

Beides ist zulässig.

Digitale Unterweisungssysteme bieten jedoch erhebliche Vorteile:

  • automatische Dokumentation
  • zentrale Archivierung
  • schnelle Suchfunktionen
  • Nachweis auf Knopfdruck
  • geringerer Verwaltungsaufwand

Gerade bei jährlichen Pflichtunterweisungen spart die digitale Dokumentation viel Zeit und reduziert das Risiko verlorener Nachweise.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

Viele Unternehmen führen Unterweisungen korrekt durch, machen jedoch Fehler bei der Dokumentation:

❌ Teilnehmerlisten gehen verloren

❌ Unterweisungsinhalte werden nicht gespeichert

❌ Nachweise sind unvollständig

❌ Digitale Dokumente werden nicht gesichert

❌ Aufbewahrungsfristen werden nicht berücksichtigt

Im Ernstfall kann eine fehlende Dokumentation dazu führen, dass eine durchgeführte Unterweisung rechtlich nicht nachweisbar ist.

Fazit

Die Durchführung einer Unterweisung ist nur die halbe Pflicht – die Dokumentation ist mindestens genauso wichtig.

Auch wenn keine einheitliche gesetzliche Aufbewahrungsfrist für alle Unterweisungen existiert, sollten Nachweise mindestens drei Jahre, besser jedoch fünf Jahre aufbewahrt werden. In bestimmten Bereichen können deutlich längere Fristen gelten.

Eine strukturierte digitale Dokumentation erleichtert den Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen erheblich.

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