Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen in Bauhöfen
Erfahrung aus der Praxis
Sicher arbeiten in der Höhe beginnt nicht erst beim Aufstieg.
In vielen kommunalen Bauhöfen gehören Hubarbeitsbühnen zum täglichen Arbeitsmittel. Straßenbeleuchtung, Baumpflege, Gebäudearbeiten, Beschilderung oder Instandhaltungsarbeiten – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Beschäftigten die besonderen Gefährdungen beim Einsatz einer Hubarbeitsbühne kennen und ihr Verhalten regelmäßig überprüfen.
Die jährliche Unterweisung ist dabei mehr als ein Pflichttermin im Kalender. Sie bietet die Möglichkeit, vorhandenes Wissen aufzufrischen, Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag aufzugreifen und typische Gefahrensituationen wieder bewusst zu machen.
Meine Erfahrung aus der Praxis
Während meiner aktiven Trainerzeit habe ich regelmäßig Beschäftigte von Gemeinden und Stadtverwaltungen unterwiesen – darunter auch Bediener von Hubarbeitsbühnen.
Dabei habe ich immer wieder festgestellt: Die eigentliche Herausforderung besteht nicht darin, einmal die Bedienung einer Maschine erklärt zu bekommen.
Entscheidend ist, ob die Beschäftigten auch nach Monaten und Jahren die Gefährdungen erkennen und ihr Verhalten entsprechend anpassen.
Gerade im kommunalen Bereich kommt hinzu, dass Hubarbeitsbühnen häufig nicht jeden Tag von denselben Personen eingesetzt werden. Manche Beschäftigte nutzen die Maschine regelmäßig, andere nur gelegentlich für bestimmte Arbeiten.
Genau hier setzt eine gute jährliche Unterweisung an.
Was ist bei der jährlichen Unterweisung zu beachten?
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Die Unterweisung muss auf den jeweiligen Arbeitsplatz beziehungsweise Aufgabenbereich ausgerichtet sein und an die Entwicklung der Gefährdungen angepasst werden. Erforderlichenfalls ist sie regelmäßig zu wiederholen.
Für die Verwendung von Arbeitsmitteln wird die Vorgabe in § 12 Betriebssicherheitsverordnung noch konkreter: Nach der erstmaligen Unterweisung sind weitere Unterweisungen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen. Datum und Namen der unterwiesenen Personen sind schriftlich festzuhalten.
Bei Hubarbeitsbühnen geht es deshalb nicht nur darum, eine allgemeine Arbeitsschutzunterweisung abzuhaken. Die Unterweisung sollte sich mit den tatsächlichen Gefährdungen beim Einsatz des konkreten Arbeitsmittels und mit den betrieblichen Bedingungen beschäftigen.
Erstqualifikation ist nicht dasselbe wie jährliche Unterweisung
Ein wichtiger Punkt wird in der Praxis manchmal miteinander vermischt:
Die jährliche Unterweisung ersetzt nicht die erforderliche Qualifikation und Beauftragung eines Bedieners.
Für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen sind ausreichende Qualifikation und eine entsprechende Beauftragung erforderlich. Die DGUV verweist hierzu auf den DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.
Auch eine Einweisung am jeweiligen Gerät gehört zur sicheren Verwendung. Die DGUV weist darauf hin, dass neben der grundsätzlichen Qualifikation eine sorgfältige Einweisung am jeweiligen Gerät erforderlich ist.
Die jährliche Unterweisung hat damit eine andere Funktion:
Vorhandenes Wissen auffrischen, Gefährdungen erneut ins Bewusstsein bringen und das sichere Verhalten im betrieblichen Alltag stärken.
Welche Gefährdungen sollten angesprochen werden?
Die DGUV Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ behandelt die wesentlichen Aspekte des sicheren Betreibens und richtet sich ausdrücklich auch an Bedienende.
Für einen kommunalen Bauhof können beispielsweise folgende Themen relevant sein:
1. Standplatz und Untergrund
Bevor die Hubarbeitsbühne eingesetzt wird, muss der vorgesehene Standplatz betrachtet werden.
Ist der Untergrund geeignet?
Gibt es Gefälle, Bodenöffnungen, Schächte oder andere Besonderheiten?
Insbesondere bei Abstützungen spielt die Beschaffenheit des Untergrunds eine wichtige Rolle. Die DGUV nennt geeignete Bodenverhältnisse als einen wesentlichen Faktor für die Standsicherheit.
2. Arbeitsbereich absichern
Ein Bauhof arbeitet nicht immer auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände.
Hubarbeitsbühnen können beispielsweise an Straßen, Wegen, Parkplätzen oder in Bereichen eingesetzt werden, in denen gleichzeitig andere Fahrzeuge und Personen unterwegs sind.
Deshalb muss auch die Umgebung betrachtet werden.
Wer befindet sich im Arbeitsbereich?
Welche Fahrzeuge können sich nähern?
Wie wird der Arbeitsbereich abgesichert?
Auch Kollisionen mit anderen Fahrzeugen können zu gefährlichen Situationen und Kippunfällen führen.
3. Quetsch- und Schergefahren
Beim Verfahren und Heben der Arbeitsbühne können sich Personen zwischen der Bühne und angrenzenden Bauteilen oder Einrichtungen befinden.
Besonders in engen Bereichen ist deshalb eine vorausschauende Arbeitsweise notwendig.
Die Bedienperson muss die Umgebung beobachten und die Bewegungen der Hubarbeitsbühne kontrolliert durchführen.
4. Absturz und Peitscheneffekt
Arbeiten in der Höhe bringen besondere Gefährdungen mit sich.
Die DGUV weist unter anderem auf den sogenannten Peitscheneffekt hin. Dabei kann eine Person durch eine plötzliche Bewegung der Hubarbeitsbühne aus dem Arbeitskorb herausgeschleudert werden.
Welche persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, hängt unter anderem von der Gefährdungsbeurteilung, dem eingesetzten Gerät und den konkreten Einsatzbedingungen ab. Die DGUV weist darauf hin, dass bei entsprechender Gefährdung Rückhaltesysteme zum Einsatz kommen können.
5. Witterung und Wind
Gerade bei Arbeiten des Bauhofs spielt das Wetter eine wichtige Rolle.
Wind kann den sicheren Betrieb einer Hubarbeitsbühne beeinflussen. Deshalb müssen die zulässigen Einsatzbedingungen des jeweiligen Gerätes beachtet werden.
Eine gute Unterweisung sollte deshalb auch die Frage stellen:
Wann muss ein Einsatz unterbrochen oder beendet werden?
6. Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen
Bei Arbeiten an Straßenbeleuchtung, Gebäuden oder anderen Einrichtungen können elektrische Gefahren eine Rolle spielen.
Hier darf nicht allein darauf vertraut werden, dass eine Leitung oder Anlage auf den ersten Blick ungefährlich aussieht.
Die konkreten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen müssen im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und den Beschäftigten vermittelt werden.
Die Unterweisung sollte zum Bauhof passen
Eine gute Unterweisung beginnt deshalb nicht mit einer möglichst langen Liste von Vorschriften.
Sie beginnt mit der Frage:
„Welche Situationen erleben unsere Beschäftigten tatsächlich?“
Für einen Bauhof können das beispielsweise sein:
- Arbeiten an Straßen oder Wegen
- Baumpflege und Grünflächenarbeiten
- Montage oder Reparatur von Straßenbeleuchtung
- Arbeiten an Gebäuden und Dächern
- Aufstellen oder Entfernen von Beschilderungen
- Arbeiten auf unebenem oder weichem Untergrund
- Einsätze bei wechselnden Wetterbedingungen
- Arbeiten in Bereichen mit Fahrzeugverkehr
Genau diese Situationen sollten in der Unterweisung aufgegriffen werden.
Denn Beschäftigte können eine Gefährdung leichter beurteilen, wenn sie einen direkten Bezug zu ihrer täglichen Arbeit herstellen können.
Theorie verstehen – Praxis anwenden
Die theoretische Unterweisung kann dabei digital unterstützt und vorbereitet werden.
Digitale Unterweisungsmedien bieten beispielsweise die Möglichkeit, typische Gefährdungen anschaulich mit Bildern, Animationen oder kurzen Videos darzustellen.
Das ist besonders interessant für Unternehmen und kommunale Einrichtungen, die ihre Unterweisungen strukturiert vorbereiten und einheitliche Inhalte verwenden möchten.
Wichtig ist dabei die klare Trennung:
Digitale Medien können die theoretische Unterweisung unterstützen.
Die Verantwortung für die betriebliche Durchführung, die Berücksichtigung der konkreten Gefährdungsbeurteilung und die praktische Umsetzung bleibt beim jeweiligen Arbeitgeber beziehungsweise den dafür verantwortlichen Personen.
Die DGUV betont ebenfalls die Bedeutung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Situation.
Eine jährliche Unterweisung ist eine gute Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch
Gerade bei erfahrenen Bedienern sollte eine Unterweisung nicht nur aus einem Vortrag bestehen.
Interessant wird es, wenn die Beschäftigten selbst einbezogen werden:
Welche Situation war im vergangenen Jahr besonders schwierig?
Wo gab es Probleme mit dem Untergrund?
Welche Einsatzorte sind besonders eng?
Welche Gefährdungen werden im Alltag leicht übersehen?
Was hat sich bei den eingesetzten Geräten verändert?
Solche Fragen machen aus einem Pflichttermin eine praxisorientierte Unterweisung.
Und sie können wertvolle Hinweise liefern, ob bestehende Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag tatsächlich funktionieren.
Fazit: Die jährliche Unterweisung ist kein „Abhaken“
Hubarbeitsbühnen sind leistungsfähige Arbeitsmittel. Gleichzeitig können bei ihrer Verwendung erhebliche Gefährdungen entstehen.
Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eine regelmäßige Unterweisung; für die Verwendung von Arbeitsmitteln schreibt § 12 BetrSichV weitere Unterweisungen mindestens einmal jährlich vor.
Für kommunale Bauhöfe bedeutet das vor allem:
Die Unterweisung sollte zur tatsächlichen Arbeit passen.
Nicht jede Gemeinde arbeitet mit denselben Geräten. Nicht jeder Bauhof hat die gleichen Einsatzbedingungen. Und nicht jeder Bediener bringt die gleiche Erfahrung mit.
Deshalb sollte die jährliche Unterweisung genau dort ansetzen, wo die Beschäftigten arbeiten:
am konkreten Arbeitsmittel, an den tatsächlichen Gefährdungen und an den Situationen des täglichen Bauhofbetriebs.
Voicedo – digitale Unterweisungsmedien für die betriebliche Praxis
Voicedo entwickelt digitale Unterweisungsmedien, die Unternehmen und kommunale Einrichtungen bei der Vermittlung von sicherheitsrelevantem Wissen unterstützen.
Die theoretischen Inhalte werden verständlich, praxisnah und digital aufbereitet.
Die betriebliche Unterweisung und die praktische Umsetzung erfolgen dort, wo sie hingehören:
im Unternehmen – mit Bezug zur tatsächlichen Arbeitssituation.
Denn Arbeitssicherheit funktioniert nicht allein durch Informationen.
Sie funktioniert dann, wenn Wissen im richtigen Moment zur richtigen Handlung führt.
