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Firmenfahrzeuge in der Schweiz – Pflichten für Arbeitgeber und Fahrer

Welche Vorschriften gelten für Firmenfahrzeuge in der Schweiz? Erfahren Sie, welche Pflichten Arbeitgeber bei Instruktionen, Fahrzeugkontrollen und Ladungssicherung beachten müssen.

Ob Personenwagen, Lieferwagen oder Transporter: Firmenfahrzeuge sind auch in der Schweiz Arbeitsmittel. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Unfällen zu schützen und sichere Arbeitsmittel bereitzustellen.

Welche Pflichten gelten?

1. Fahrer instruieren

Mitarbeitende müssen über die sichere Nutzung von Firmenfahrzeugen informiert und instruiert werden.

Typische Themen:

  • Fahrzeugkontrolle vor Fahrtantritt
  • Verhalten bei Pannen und Unfällen
  • Ladungssicherung
  • Ablenkung durch Mobiltelefone
  • Rückwärtsfahren und Rangieren
  • Winterbetrieb

2. Fahrzeuge sicher halten

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Fahrzeuge:

✅ regelmässig gewartet werden

✅ technisch sicher sind

✅ Mängel zeitnah behoben werden

3. Ladung richtig sichern

Ungenügend gesicherte Ladung zählt zu den häufigsten Unfallursachen im Transportbereich.

4. Instruktionen dokumentieren

Auch wenn keine ausdrückliche jährliche Pflichtunterweisung wie in Deutschland vorgeschrieben ist, empfiehlt sich eine nachvollziehbare Dokumentation aller Instruktionen und Schulungen.

Fazit

Firmenfahrzeuge sind ein wichtiger Bestandteil vieler Arbeitsplätze. Regelmässige Instruktionen, sichere Fahrzeuge und dokumentierte Schulungen helfen, Unfälle zu vermeiden und die Anforderungen von Suva und EKAS zu erfüllen.

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