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DGUV im Firmenfahrzeug – Welche Vorschriften gelten für Dienstwagen, Transporter und Lkw?

Welche Vorschriften Arbeitgeber und Beschäftigte beachten müssen

Ob Dienstwagen, Transporter oder Lkw: Firmenfahrzeuge sind Arbeitsmittel und unterliegen deshalb nicht nur der Straßenverkehrsordnung, sondern auch den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Fahrzeuge sicher betrieben werden und Beschäftigte entsprechend unterwiesen sind.

Welche DGUV-Regeln gelten?

1. Fahrzeuge sind Arbeitsmittel

Nach der Betriebssicherheitsverordnung und den DGUV-Vorschriften müssen Firmenfahrzeuge regelmäßig geprüft und sicher betrieben werden.

2. Fahrer müssen unterwiesen werden

Beschäftigte, die Firmenfahrzeuge nutzen, müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Themen können sein:

  • Fahrzeugkontrolle vor Fahrtantritt
  • Ladungssicherung
  • Verhalten bei Unfällen
  • Nutzung von Fahrerassistenzsystemen
  • Ablenkungen durch Smartphone & Co.
  • Sicheres Rückwärtsfahren

3. UVV-Prüfung von Firmenfahrzeugen

Die Unfallverhütungsvorschrift verlangt eine regelmäßige Prüfung der Fahrzeuge durch eine befähigte Person.

Besonders relevant für:

  • Pkw-Flotten
  • Transporter
  • Lieferfahrzeuge
  • Stapler
  • Lkw

4. Dokumentation nicht vergessen

Unterweisungen und Prüfungen sollten dokumentiert werden, um im Schadensfall einen Nachweis zu haben.

Fazit

Viele Unternehmen kümmern sich um TÜV und Inspektionen, vergessen aber die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Regelmäßige Unterweisungen und dokumentierte Fahrzeugprüfungen helfen, Unfälle zu vermeiden und Rechtssicherheit im Arbeitsalltag zu schaffen.

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